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AHV/IV/EO Sozialversicherungsportal: Wer qualifiziert und was Sie erhalten

Erfahren Sie, wie Sie die obligatorischen Beiträge zur Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung in der Schweiz verwalten.

Dieses Portal bietet den administrativen Rahmen für die Verwaltung der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge im Zusammenhang mit der Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung.

Für wen es ist

Dieses System ist für alle Personen obligatorisch, die am Schweizer Arbeitsmarkt teilnehmen. Dies umfasst alle Arbeitgeber, die die Lohnbuchhaltung verwalten müssen, und alle Arbeitnehmer, die diesen Sozialversicherungsanforderungen unterliegen.

Was Sie erhalten

Das Portal dient als zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung von drei wesentlichen Sozialversicherungsarten. Dazu gehören die Altersversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzversicherung (EO). Durch die Nutzung dieses Systems stellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sicher, dass der notwendige Sozialversicherungsrahmen gemäss den eidgenössischen Standards eingehalten wird.

Was es Sie kostet

Die Kosten dieses Systems werden durch regelmässige Lohnabzüge gedeckt. Diese Abzüge werden vom Einkommen vorgenommen, um die verschiedenen Sozialversicherungsschutzleistungen zu finanzieren. Betrachtet man die Gesamtkosten für AHV, IV und EO zusammen, beträgt der gesamte Abzug etwa 10,6 % des massgebenden Einkommens.

Der Haken, den Sie kennen sollten

Das Wichtigste für Geschäftsinhaber ist die Haftung bezüglich dieser Zahlungen. Wenn ein Arbeitgeber diese obligatorischen Beträge nicht ordnungsgemäss vom Lohn eines Arbeitnehmers abzieht, haftet der Arbeitgeber rechtlich für den vollen Beitrag. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Kosten möglicherweise selbst tragen muss, anstatt sie an den Arbeitnehmer weiterzugeben.

So beantragen Sie es

  1. Rufen Sie das offizielle Portal für die eidgenössischen Sozialversicherungen auf.
  2. Suchen Sie den Abschnitt zu den obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen.
  3. Befolgen Sie die administrativen Verfahren, um sicherzustellen, dass die Lohnabzüge korrekt erfasst und verwaltet werden.
  4. Verwenden Sie den offiziellen Link, um spezifische Hinweise zu den Beitragssätzen zu finden.

https://www.bsv.admin.ch