Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: Wer qualifiziert ist und was Sie erhalten
Erfahren Sie, wie diese obligatorische Versicherung eine Grundrente und Invaliditätsleistungen für Einwohner und Arbeitnehmer in der Schweiz bietet.
Dies ist ein obligatorisches Sozialversicherungssystem, das darauf abzielt, finanzielle Sicherheit durch Grundrenten und Invaliditätsleistungen für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zu gewährleisten.
Für wen es ist
Dieses System ist für alle Einwohner und Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz konzipiert. Es deckt jede Person ab, die im Land wohnt und Teil der Erwerbsbevölkerung ist oder im Rahmen der schweizerischen Sozialversicherung lebt.
Was Sie erhalten
Das System bietet zwei primäre Schutzarten. Erstens bietet es eine Grundrente zur Unterstützung von Personen im Alter. Zweitens bietet es Invaliditätsleistungen zur Unterstützung von Personen, die aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind.
Was es Sie kostet
Dies ist kein freiwilliges Programm; es ist eine obligatorische Anforderung. Für Arbeitnehmer werden die Kosten durch einen Lohnabzug auf der Grundlage Ihres Bruttogehalts gedeckt. Sie sollten Ihre offiziellen Lohnabrechnungen überprüfen, um den spezifischen Prozentsatz zu sehen, der von Ihrem Einkommen abgezogen wird, um diese Sozialbeiträge zu decken.
Der Haken, den Sie kennen sollten
Das Wichtigste ist zu verstehen, wie Ihr Beschäftigungsstatus Ihre Deckung beeinflusst. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Abzüge für Sie. Wenn Sie jedoch selbstständig sind, sind Sie für Ihre eigene Registrierung verantwortlich. Sie müssen sich selbstständig anmelden, um sicherzustellen, dass Sie keine Lücken in Ihrer Versicherungsdeckung haben, was sich auf Ihre zukünftigen Leistungen auswirken könnte.
So bewerben Sie sich
- Überprüfen Sie, ob Sie die Wohnsitz- oder Beschäftigungsanforderungen in der Schweiz erfüllen.
- Überprüfen Sie Ihre monatliche Lohnabrechnung, um sicherzustellen, dass der obligatorische Sozialversicherungsabzug auf Ihr Bruttogehalt angewendet wird.
- Wenn Sie selbstständig sind, wenden Sie sich an die zuständige Sozialversicherungsanstalt, um Ihr Unternehmen anzumelden und Ihre eigenen Beiträge einzurichten.
- Besuchen Sie das offizielle Portal für weitere Informationen: https://www.ahv-iv.ch