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Pflegeurlaub: Wer Anspruch hat und was Sie erhalten

Verstehen Sie die Rechte von Arbeitnehmenden in der Schweiz, die sich um kranke Familienmitglieder kümmern müssen.

Pflegeurlaub ist eine Bestimmung, die es Arbeitnehmenden ermöglicht, sich von der Arbeit freizunehmen, um kranke Familienmitglieder zu pflegen.

Für wen es ist

Dieses Schema richtet sich an Arbeitnehmende, die derzeit kranke Familienmitglieder pflegen. Es soll Arbeitnehmende unterstützen, die ihre beruflichen Pflichten mit den Bedürfnissen eines kranken Familienmitglieds vereinbaren müssen.

Was Sie erhalten

Sie haben Anspruch auf Urlaub, um sich um die Bedürfnisse Ihres Familienmitglieds zu kümmern. Sie können bis zu 3 Tage Urlaub pro Vorfall erhalten, mit einem Maximum von 10 Tagen pro Jahr.

Was es Sie kostet

Um diesen Urlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Dies ist die erforderliche Dokumentation zur Unterstützung Ihres Antrags auf Freistellung.

Der Haken, den Sie kennen sollten

Das Wichtigste, was Sie beachten sollten, ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber sofort informieren müssen, wenn der Pflegebedarf entsteht.

So beantragen Sie es

  1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort, wenn Sie Urlaub zur Pflege eines Familienmitglieds benötigen.
  2. Besorgen Sie ein ärztliches Zeugnis zur Unterstützung Ihres Antrags.
  3. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Arbeitgeber ein.