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Grundlegende Zahnbehandlung (begrenzt): Wer qualifiziert ist und was Sie erhalten

Erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf eine Zahnoperation haben und warum Routineuntersuchungen in diesem begrenzten Schema nicht enthalten sind.

Dieses Schema bietet Deckung für spezifische zahnchirurgische Eingriffe im Zusammenhang mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, die den Mund betreffen.

Für wen es ist

Dieses Schema ist nicht für die allgemeine Zahngesundheit vorgesehen. Es ist streng auf Personen beschränkt, die an schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems leiden. Das Kausystem bezieht sich auf die Strukturen, die zum Kauen verwendet werden, wie z.B. der Kiefer und die dazugehörigen Teile. Um sich zu qualifizieren, muss der Zustand als schwere Krankheit und nicht als Standard-Zahnproblem dokumentiert sein.

Was Sie erhalten

Wenn Ihr Zustand die erforderlichen Schweregradkriterien erfüllt, bietet das Schema Deckung für spezifische zahnchirurgische Eingriffe. Dies soll bei chirurgischen Interventionen helfen, die durch die oben genannten Erkrankungen des Kausystems notwendig werden.

Was es Sie kostet

Während die Operationen selbst gedeckt sein können, sind mit dem Prozess Kosten verbunden. Sie müssen eine ärztliche Bescheinigung einholen und vorlegen, um nachzuweisen, dass Ihr Zustand die spezifischen Kriterien erfüllt. Es ist wichtig zu bedenken, dass die meisten routinemässigen Zahnbehandlungen nicht Teil dieses Schemas sind und aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Sie sollten sich bei Ihrem Anbieter nach eventuellen Restkosten für Ihr spezifisches Verfahren erkundigen.

Der Haken, den Sie kennen sollten

Das Wichtigste ist, die Begrenzung dessen zu verstehen, was gedeckt ist. Routineuntersuchungen, vorbeugende Reinigungen und standardmässige Zahnpflege sind von dieser Grundversicherung niemals gedeckt. Dieses Schema ist speziell für chirurgische Bedürfnisse im Zusammenhang mit schweren Krankheiten gedacht, nicht für die regelmässige Mundhygiene oder vorbeugende Pflege.

So bewerben Sie sich

  1. Besuchen Sie Ihren Zahnarzt, um Ihre Symptome zu besprechen und festzustellen, ob Ihr Zustand als schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems gilt.
  2. Fordern Sie eine formelle ärztliche Bescheinigung von Ihrem Gesundheitsdienstleister an, die Ihre Diagnose explizit detailliert.
  3. Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsanbieter, um Ihre ärztliche Bescheinigung einzureichen und Ihre Berechtigung für die chirurgische Deckung zu bestätigen.