esisuisse Einlagensicherung: Wer qualifiziert ist und was Sie erhalten
Erfahren Sie, wie esisuisse Ihre Bankeinlagen in der Schweiz bis zu einer bestimmten Grenze schützt, falls Ihre Bank bankrottgeht.
Dieses System bietet ein Sicherheitsnetz für Ihr Geld auf Schweizer Bankkonten, falls ein Finanzinstitut zahlungsunfähig wird.
Für wen es ist
Dieser Schutz steht jedem Kunden zur Verfügung, der ein Bankkonto in der Schweiz besitzt. Ob Sie eine Privatperson sind, die persönliche Ersparnisse verwaltet, oder ein Kunde, der die Bank für andere Zwecke nutzt, Ihr Schweizer Bankkonto ist der qualifizierende Faktor für diese Deckung.
Was Sie erhalten
Falls Ihre Bank in Konkurs geht, schützt dieses System Ihre Bareinlagen. Sie sind bis zu einem Betrag von 100'000 CHF pro Kunde und Bank gedeckt. Dies stellt sicher, dass Ihre liquiden Mittel bis zu dieser spezifischen Grenze gesichert sind, auch wenn das Institut seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Was es Sie kostet
Für diesen Schutz entstehen Ihnen keine Kosten. Sie müssen keine Gebühr bezahlen oder eine separate Versicherung abschliessen, um gedeckt zu sein. Die Deckung ist für alle Schweizer Konten automatisch, was bedeutet, dass Sie allein durch die Tatsache geschützt sind, dass Sie Kunde einer gedeckten Bank sind.
Der Haken, den Sie kennen sollten
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Ihrem Bargeld und Ihren Anlagen zu verstehen. Dieser Schutz deckt keine Wertpapiere wie Aktien oder ETFs ab, die im Depot gehalten werden. Diese gelten als "segregierte Vermögenswerte" und nicht als Einlagen. Während Ihr Bargeld durch dieses spezifische System geschützt ist, werden Ihre Wertpapiere nach anderen Regeln behandelt, da sie rechtlich vom eigenen Vermögen der Bank getrennt sind.
So beantragen Sie es
- Es ist kein Antragsverfahren erforderlich, da die Deckung für alle berechtigten Konten automatisch erfolgt.
- Vergewissern Sie sich, dass Ihre Bank am esisuisse-System teilnimmt.
- Im Falle eines Bankenkonkurses befolgen Sie die spezifischen Anweisungen und Verfahren der zuständigen Behörden, um Ihre geschützten Gelder zu beanspruchen.