Eidgenössische Familienzulage: Wer Anspruch hat und was Sie erhalten
Erfahren Sie, wie Sie in der Schweiz monatliche Barzahlungen für Kinder unter 16 Jahren oder Studierende bis 25 Jahre erhalten können.
Die Eidgenössische Familienzulage bietet monatliche finanzielle Unterstützung, um Familien bei der Deckung der Kosten für die Kindererziehung zu helfen.
Wer Anspruch hat
Dieses System ist für Eltern, die Kinder unter 16 Jahren haben. Wenn Ihr Kind zwischen 16 und 25 Jahre alt ist, können Sie möglicherweise immer noch Anspruch haben, falls es derzeit studiert.
Was Sie erhalten
Sie erhalten eine monatliche Barzahlung für jedes Kind, das in Ihrer Obhut ist.
Was es Sie kostet
Für den Erhalt dieser Zahlungen fallen keine direkten Gebühren an. Um die Zulage zu erhalten, müssen Sie einen Antrag über Ihren Arbeitgeber oder eine Ausgleichskasse einreichen.
Wichtiger Hinweis
Obwohl es eidgenössische Mindestanforderungen gibt, kann der tatsächliche Betrag, den Sie erhalten, je nach Kanton, in dem Sie wohnen, variieren.
So beantragen Sie die Zulage
- Prüfen Sie, ob Ihr Kind aufgrund seines Alters und Studierendenstatus qualifiziert ist.
- Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre lokale Ausgleichskasse, um die erforderlichen Formulare anzufordern.
- Reichen Sie Ihren ausgefüllten Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
- Besuchen Sie das offizielle Portal für weitere Details: https://www.bsv.admin.ch