Berufliche Vorsorge (2. Säule): Wer qualifiziert ist und was Sie erhalten
Erfahren Sie, wie die Altersvorsorge der zweiten Säule funktioniert, einschliesslich der Arbeitgeberbeiträge und was passiert, wenn Sie in der Schweiz den Arbeitsplatz wechseln.
Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist ein kapitalbasiertes Altersvorsorgesystem, das Ihre staatliche Rente ergänzen soll. Dieses System arbeitet mit anderen Massnahmen der sozialen Sicherheit zusammen, um Ihre finanzielle Zukunft im Alter zu sichern.
Für wen es ist
Dieses System ist speziell für Arbeitnehmende, die über einem bestimmten Schwellenwert verdienen. Wenn Ihr Gehalt das erforderliche Niveau erreicht, sind Sie verpflichtet, an diesem Teil des Rentensystems teilzunehmen.
Was Sie erhalten
Sie erhalten Altersguthaben, die sich im Laufe der Zeit durch Kapitalbeiträge aufbauen. Ein wesentliches Merkmal dieses Systems ist, dass Ihr Arbeitgeber diese Beiträge mitfinanziert, was bedeutet, dass Ihr gesamtes Altersguthaben sowohl durch Ihr eigenes Geld als auch durch Geld von Ihrem Arbeitsplatz wächst.
Was es Sie kostet
Die Kosten für die Teilnahme werden durch einen monatlichen Abzug direkt von Ihrem Bruttolohn verwaltet. Das bedeutet, dass das Geld beiseitegelegt wird, bevor Sie Ihr Nettogehalt erhalten, wodurch sichergestellt wird, dass die Ersparnisse während Ihres gesamten Arbeitslebens kontinuierlich wachsen.
Der Haken, den man kennen sollte
Ein entscheidendes Detail, das die meisten Menschen übersehen, tritt auf, wenn sie den Arbeitgeber wechseln. Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, müssen Sie Ihr Freizügigkeitskonto verwalten. Dies beinhaltet die Sicherstellung, dass Ihre angesammelten Ersparnisse korrekt von Ihrer alten Pensionskasse auf Ihre neue übertragen werden, damit Ihr Alterskapital intakt bleibt und weiter wächst.
So bewerben Sie sich
- Überprüfen Sie Ihre monatliche Lohnabrechnung, um den genauen Betrag zu bestätigen, der für Ihre Rente von Ihrem Bruttolohn abgezogen wird.
- Bestätigen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Ihr aktuelles Gehalt den Mindestschwellenwert erfüllt, der für die Teilnahme am System erforderlich ist.
- Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, kontaktieren Sie Ihre frühere Pensionskasse, um die Übertragung Ihrer Freizügigkeitsleistungen an Ihren neuen Arbeitgeber zu veranlassen.
- Kontaktieren Sie den Pensionskassenanbieter Ihres Arbeitgebers, wenn Sie spezifische Fragen zu Ihrem individuellen Kapitalguthaben haben.