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Berufliche Vorsorge (2. Säule): Wer qualifiziert ist und was Sie erhalten

Erfahren Sie, wie die 2. Säule funktioniert, einschliesslich der Arbeitgeberbeiträge und was Sie bei einem Stellenwechsel tun müssen, um Ihre Ersparnisse zu schützen.

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist ein obligatorischer Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems, der Ihnen zusätzliche finanzielle Sicherheit im Ruhestand oder bei Invalidität bieten soll.

Wer profitiert

Dieses System ist für Arbeitnehmende gedacht, deren Jahreslohn über der festgelegten Eintrittsschwelle liegt.

Was Sie erhalten

Sie erhalten arbeitgeberfinanzierte Sparbeiträge, die Sie im Ruhestand unterstützen sollen. Diese Gelder stehen Ihnen auch zur finanziellen Unterstützung bei Invalidität zur Verfügung.

Was es Sie kostet

Die Kosten entstehen durch einen monatlichen Abzug von Ihrem Lohn. Diese Gelder werden von der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers verwaltet.

Wichtiger Hinweis

Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Freizügigkeitsleistung von Ihrer alten Kasse auf Ihre neue Kasse übertragen wird, um Ihre Ersparnisse intakt zu halten.

So beantragen Sie es

  1. Bestätigen Sie, dass Ihr Jahreslohn die erforderliche Schwelle erreicht.
  2. Überprüfen Sie Ihre monatliche Lohnabrechnung, um sicherzustellen, dass die Abzüge korrekt vorgenommen werden.
  3. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, kontaktieren Sie Ihre alte Pensionskasse, um die Übertragung Ihrer Leistungen zu veranlassen.