BVG-Freizügigkeit: Wer qualifiziert und was Sie erhalten
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Pensionskassenvermögen bei einem Stellenwechsel übertragen, um Ihre Altersvorsorge zu sichern.
Die BVG-Freizügigkeit ermöglicht es Ihnen, Ihre angesparten Pensionskassenguthaben bei einem Stellenwechsel von einem Arbeitgeber zum anderen zu übertragen. Dieser Prozess stellt sicher, dass Ihre Altersvorsorge Sie während Ihrer gesamten beruflichen Laufbahn begleitet.
Für wen es ist
Dieses Schema ist für Arbeitnehmende, die den Arbeitsplatz wechseln und ihre bestehenden Pensionskassenguthaben in eine neue Pensionskasse übertragen müssen.
Was Sie erhalten
Sie können Ihre angesparten Pensionskassenguthaben – manchmal auch als Freizügigkeitsleistung bezeichnet – direkt in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen. Dadurch bleiben Ihre Altersguthaben konsolidiert.
Was es Sie kostet
Es entstehen Ihnen keine direkten monetären Kosten, obwohl ein gewisser administrativer Aufwand erforderlich ist, um die Übertragung zwischen den verschiedenen Pensionskassen zu koordinieren.
Der Haken, den Sie kennen sollten
Wenn Ihr neuer Arbeitgeber keine Pensionskasse hat, können Sie das Geld nicht direkt dorthin überweisen. In diesem Fall müssen Ihre Vermögenswerte auf ein spezialisiertes Freizügigkeitskonto übertragen werden, um sie sicher aufzubewahren.
So beantragen Sie es
- Informieren Sie Ihren neuen Arbeitgeber über Ihre bestehenden Pensionskassenguthaben.
- Koordinieren Sie sich mit Ihrer bisherigen Pensionskasse, um den Übertragungsprozess einzuleiten.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen bereit, um sicherzustellen, dass die Gelder an den richtigen Bestimmungsort gelangen.