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EU/EFTA Aufenthaltsbewilligung B: Wer qualifiziert und was Sie erhalten

Erfahren Sie, wie EU- und EFTA-Bürgerinnen und -Bürger mit der B-Bewilligung das Recht erhalten, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten.

Die EU/EFTA Aufenthaltsbewilligung B erlaubt Bürgerinnen und Bürgern von Ländern der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation, legal in der Schweiz zu leben und zu arbeiten.

Für wen es ist

Diese Bewilligung steht Bürgerinnen und Bürgern aus der EU und der EFTA zur Verfügung, die einen lokalen Arbeitsvertrag in der Schweiz abgeschlossen haben.

Was Sie erhalten

Nach Erteilung dieser Bewilligung haben Sie das gesetzliche Recht, im Land zu wohnen und eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Was es Sie kostet

Für die Erlangung der Bewilligung ist eine Anmeldegebühr zu entrichten, die typischerweise zwischen ca. 65 und 100 CHF liegt. Sie müssen auch eine jährliche Verlängerung bezahlen, um Ihren Status aufrechtzuerhalten.

Wichtiger Hinweis

Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft im Land bei Ihrer lokalen Gemeinde (dem lokalen Gemeindeamt) anmelden.

So beantragen Sie es

  1. Schliessen Sie einen lokalen Arbeitsvertrag in der Schweiz ab.
  2. Melden Sie sich bei Ihrer lokalen Gemeinde an, um Ihre Ankunft zu registrieren.
  3. Schliessen Sie den notwendigen Registrierungsprozess ab und bezahlen Sie die erforderliche Gebühr.
  4. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden bezüglich Ihrer jährlichen Verlängerung.

Für weitere Informationen besuchen Sie https://sem.admin.ch