Ergänzungsleistungen: Wer Anspruch hat und was Sie erhalten
Erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, um Ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken, wenn Ihr Renteneinkommen nicht ausreicht.
Ergänzungsleistungen (EL) bieten finanzielle Unterstützung für Rentnerinnen und Rentner, deren ordentliches Renteneinkommen nicht ausreicht, um ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken.
Wer Anspruch hat
Dieses System richtet sich an Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen, die ihre wesentlichen täglichen Ausgaben nicht durch ihre bestehenden Renten decken können.
Was Sie erhalten
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, helfen diese Leistungen, Ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Dies soll die Lücke schliessen, wenn Ihr AHV- oder BVG-Einkommen nicht ausreicht, um Ihren täglichen Bedarf zu decken.
Was es Sie kostet
Für die Antragstellung fallen keine Vorauszahlungen an, aber die Höhe der Leistungen ist einkommens- und vermögensabhängig. Das bedeutet, dass Ihre Berechtigung und die Höhe der Unterstützung, die Sie erhalten, von Ihrer spezifischen finanziellen Situation abhängen.
Wichtiger Hinweis
Es zählt nicht nur Ihr monatliches Einkommen. Bei der Berechnung Ihrer Berechtigung wird Ihr Gesamtvermögen berücksichtigt, was sich auf die Höhe der Unterstützung auswirken kann, die Sie erhalten.
So beantragen Sie
- Prüfen Sie, ob Ihr aktuelles Renteneinkommen unter dem erforderlichen Schwellenwert liegt.
- Sammeln Sie Dokumente zu Ihrem monatlichen Einkommen und Ihrem Gesamtvermögen.
- Kontaktieren Sie Ihre kantonale Sozialversicherungsanstalt, um den Beurteilungsprozess zu starten.
- Befolgen Sie die spezifischen Anweisungen der Versicherungsstelle, um Ihren Antrag einzureichen.