Staatssekretariat für Migration (SEM): Wer qualifiziert ist und was Sie erhalten
Erfahren Sie, wie Unternehmen das Migrationsportal des Bundes nutzen können, um Arbeitsbewilligungen für Nicht-EU-/EFTA-Bürger in der Schweiz zu erhalten.
Dieses Portal ist der offizielle digitale Zugang für Unternehmen, um den Prozess zur Erlangung von Arbeitsbewilligungen für Mitarbeitende ausserhalb des EU-/EFTA-Raums zu verwalten.
Für wen es ist
Dieses System ist für Unternehmen konzipiert, die Personal aus Ländern einstellen müssen, die nicht Teil der EU oder EFTA sind.
Was Sie erhalten
Über dieses Portal können Unternehmen Bewilligungen für Arbeitsbewilligungen (lokal als Arbeitsbewilligung bekannt) für ihre Nicht-EU-/EFTA-Mitarbeitenden beantragen und erhalten.
Was es Sie kostet
Die Nutzung dieses Portals erfordert einen erheblichen administrativen Aufwand. Sie müssen nachweisen, dass Sie auf dem lokalen Arbeitsmarkt keinen geeigneten Kandidaten finden konnten, bevor Sie Personal aus dem Ausland einstellen.
Der Haken, den Sie kennen sollten
Auch wenn Sie alle Anforderungen erfüllen, gibt es sehr strenge Quoten für Nicht-EU-Arbeitnehmende, was bedeutet, dass die verfügbaren Bewilligungen begrenzt sind.
So bewerben Sie sich
- Vergewissern Sie sich, dass Ihr Kandidat aus einem Nicht-EU-/EFTA-Land stammt.
- Sammeln Sie Dokumente, die belegen, dass Sie dem lokalen Arbeitsmarkt Priorität eingeräumt haben.
- Füllen Sie die erforderlichen digitalen Anträge über das offizielle Portal aus.
- Verfolgen Sie den Antrag über das Staatssekretariat für Migration.