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Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA): Wer qualifiziert ist und was Sie erhalten

Erfahren Sie, wie das standardisierte Abrechnungssystem für Zahnärzte funktioniert, die Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung in Deutschland behandeln.

Dieses System bietet einen festen Rahmen dafür, wie Zahnärzte für zahnärztliche Leistungen, die an Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung erbracht werden, vergütet werden.

Für wen es ist

Dieses System ist für Zahnärzte konzipiert, die Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung versorgen.

Was Sie erhalten

Sie erhalten eine Vergütung für standardmäßige zahnärztliche Leistungen. Anstelle eines festen Geldbetrags pro Leistung wird die Zahlung über ein festes Punktesystem berechnet.

Was es Sie kostet

Um dieses System nutzen zu können, müssen Sie alle festgelegten Behandlungsrichtlinien strikt befolgen. Sie sind außerdem verpflichtet, Ihre Abrechnung in vierteljährlichen Zyklen zu verwalten.

Der Haken, den Sie kennen sollten

Dieser Leistungskatalog deckt nur bestimmte Leistungen ab. Wenn Sie eine zahnärztliche Leistung erbringen, die nicht in der Standard-BEMA-Liste enthalten ist, können Sie dieses System nicht zur Abrechnung nutzen; stattdessen müssen Sie die Leistung dem Patienten direkt als Privatleistung in Rechnung stellen.

So beantragen Sie es

  1. Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis für die Behandlung von Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung eingerichtet ist.
  2. Befolgen Sie die offiziellen Behandlungsrichtlinien für alle Verfahren.
  3. Erfassen Sie Ihre Leistungen gemäß dem Punktesystem.
  4. Reichen Sie Ihre Abrechnung am Ende jedes Quartalszyklus ein.