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DSGVO-Datenauskunft: Wer qualifiziert ist und was Sie erhalten

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Recht ausüben können, die persönlichen Informationen einzusehen, die Unternehmen gemäß den Datenschutzgesetzen über Sie speichern.

Die DSGVO-Datenauskunft gibt Ihnen das Recht, genau zu erfahren, welche persönlichen Informationen Unternehmen und Organisationen über Sie gespeichert haben.

Für wen es ist

Dieses Recht steht jedem Bürger zu. Das bedeutet, jede Einzelperson kann beantragen, die Daten einzusehen, die ein Unternehmen oder eine Organisation bezüglich ihrer Identität und persönlichen Aktivitäten gesammelt, verarbeitet oder gespeichert hat.

Was Sie erhalten

Durch die Ausübung dieses Rechts können Sie eine Kopie Ihrer persönlichen Daten anfordern, um zu sehen, welche Informationen ein Unternehmen über Sie speichert. Dieser Prozess, in Deutschland lokal als Datenauskunft bekannt, ermöglicht es Ihnen, den Umfang der von einem Unternehmen verarbeiteten Daten zu verstehen und so sicherzustellen, dass Sie über Ihren eigenen digitalen Fußabdruck und die Verwaltung Ihrer Informationen informiert bleiben.

Was es Sie kostet

Für diese Anfrage fallen keine monetären Gebühren an; es ist ein kostenloser Service, der zum Schutz Ihrer Privatsphäre bereitgestellt wird. Die primären Kosten für Sie sind der Zeit- und Arbeitsaufwand, der für die Vorbereitung und den Versand einer formellen schriftlichen Anfrage an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder die zuständige Abteilung erforderlich ist.

Der Haken, den Sie kennen sollten

Das Wichtigste, was Sie beachten sollten, ist die Wartezeit. Unternehmen sind nicht verpflichtet, Ihnen Ihre Informationen sofort zu geben; sie haben ein Zeitfenster von 30 Tagen, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und eine Antwort zu geben.

So beantragen Sie es

  1. Identifizieren Sie das spezifische Unternehmen oder die Organisation, von der Sie glauben, dass sie Ihre persönlichen Daten speichert.
  2. Verfassen Sie eine formelle schriftliche Anfrage, in der Sie klar angeben, dass Sie Ihr Auskunftsrecht geltend machen.
  3. Senden Sie diese schriftliche Anfrage direkt an das Unternehmen, idealerweise an den offiziellen Datenschutzbeauftragten.
  4. Überwachen Sie Ihre Kommunikation und warten Sie, bis das Unternehmen innerhalb des 30-Tage-Fensters antwortet.