One-Stop-Shop (OSS): Wer qualifiziert ist und was Sie bekommen
Erfahren Sie, wie der One-Stop-Shop (OSS) die Umsatzsteuererklärung für Verkäufer vereinfacht, die Waren an Privatkunden in verschiedenen EU-Ländern versenden.
Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein vereinfachtes System zur Verwaltung der Umsatzsteuer (USt) beim Verkauf von Waren an Privatkunden in anderen EU-Ländern.
Für wen es ist
Dieses System ist für Verkäufer konzipiert, die Waren an Privatkunden in verschiedenen EU-Ländern versenden.
Was Sie bekommen
Anstatt sich in jedem einzelnen Land, in dem Sie verkaufen, steuerlich registrieren zu müssen, ermöglicht Ihnen dieses System, Ihre gesamte EU-weite Umsatzsteuer über eine einzige vierteljährliche Erklärung zu melden.
Was es Sie kostet
Es wird keine direkte Gebühr erwähnt, aber Sie müssen eine Registrierung über das offizielle Steuerportal vornehmen. Sie sind auch dafür verantwortlich, alle Ihre grenzüberschreitenden Verkäufe genau zu verfolgen.
Der Haken, den Sie kennen sollten
Auch wenn Sie dieses System nutzen, müssen Sie sich möglicherweise trotzdem für die lokale Umsatzsteuer in einem anderen Land registrieren, wenn Sie ausländische Lager zur Lagerung Ihrer Waren nutzen, z. B. über bestimmte Fulfillment-Dienste.
So beantragen Sie es
- Bereiten Sie Ihre Aufzeichnungen für alle grenzüberschreitenden Verkäufe vor.
- Rufen Sie das offizielle Steuerportal auf.
- Schließen Sie den Registrierungsprozess für das OSS-Verfahren ab.
- Reichen Sie Ihre Umsatzsteuererklärungen vierteljährlich über das Portal ein.