Pflegepauschbetrag: Wer qualifiziert ist und was Sie bekommen
Wenn Sie einen Angehörigen unentgeltlich pflegen, können Sie möglicherweise einen Steuerabzug geltend machen, um Ihre Kosten auszugleichen.
Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Vergünstigung, die darauf abzielt, Personen finanziell zu entlasten, die Angehörige pflegen, ohne dafür ein Gehalt zu erhalten.
Für wen es ist
Dies ist für Personen, die unentgeltlich einen Angehörigen pflegen. Um sich zu qualifizieren, muss die Person, die Sie pflegen, einen anerkannten Pflegegrad 2 oder höher haben.
Was Sie bekommen
Sie können einen Steuerabzug geltend machen, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu mindern. Der Betrag, den Sie abziehen können, liegt je nach Ihren spezifischen Umständen zwischen 600 € und 1.800 € pro Jahr.
Was es Sie kostet
Es fallen keine direkten Gebühren an, um diese Leistung zu erhalten. Um sie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihre jährliche Steuererklärung ausfüllen.
Der Haken, den Sie kennen sollten
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie diese Pflege unentgeltlich erbringen müssen. Wenn Sie für die von Ihnen erbrachte Pflege eine Zahlung oder ein Gehalt erhalten, können Sie diesen spezifischen Pauschbetrag in der Regel nicht geltend machen.
So beantragen Sie es
- Bestätigen Sie, dass Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad 2 oder höher hat.
- Dokumentieren Sie Ihre Pflegetätigkeiten das ganze Jahr über.
- Fügen Sie den Antrag bei, wenn Sie Ihre jährliche Steuererklärung einreichen.