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Freiwillige AHV-Beiträge: Wer qualifiziert und was Sie erhalten

Erfahren Sie, wie Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die ausserhalb der EU oder EFTA leben, ihre Rentenansprüche durch freiwillige Beiträge aufrechterhalten können.

Dieses System ermöglicht es bestimmten Personen, weiterhin in das Schweizer Sozialversicherungssystem einzuzahlen, auch nachdem sie weggezogen sind. Es ist eine Möglichkeit, sicherzustellen, dass Ihre zukünftige Rente trotz des Lebens ausserhalb des Landes intakt bleibt.

Für wen es ist

Dies ist speziell für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland in Ländern leben, die nicht Teil der EU oder der EFTA sind.

Was Sie erhalten

Durch die Teilnahme können Sie Ihren Rentenanspruch aufrechterhalten. Dies hilft, Lücken in Ihrem Sozialversicherungsnachweis zu vermeiden, die durch das Leben ausserhalb der Schweiz entstehen.

Was es Sie kostet

Sie müssen einen jährlichen Beitrag zahlen. Der genaue Betrag, den Sie schulden, wird basierend auf Ihrem aktuellen Einkommen und Ihrem Vermögen berechnet.

Der Haken, den Sie kennen sollten

Der Zeitpunkt ist entscheidend. Sie müssen Ihren Antrag innerhalb eines Jahres nach Verlassen der Schweiz einreichen, um berechtigt zu sein.

So bewerben Sie sich

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Wohnsitzland ausserhalb der EU/EFTA liegt.
  2. Bestätigen Sie, dass Sie die Wohnsitz- und Staatsbürgerschaftsanforderungen erfüllen.
  3. Kontaktieren Sie die zuständige Sozialversicherungsanstalt, um den Antragsprozess anzufordern.