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L-GAV Ausbildungsunterstützung: Wer qualifiziert ist und was Sie erhalten

Erfahren Sie, wie Gastgewerbemitarbeitende in der Schweiz über den L-GAV Branchenvertrag Zugang zu subventionierten Aus- und Weiterbildungen erhalten.

Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmende im Schweizer Gastgewerbe, um berufliche Weiterbildungskurse zu absolvieren und neue Zertifikate zu erwerben.

Für wen es ist

Diese Unterstützung steht Mitarbeitenden im Gastgewerbe zur Verfügung, die dem nationalen Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) unterliegen. Dies umfasst typischerweise verschiedene Funktionen in Hotels und Restaurants in der ganzen Schweiz. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis durch diesen spezifischen nationalen Vertrag geregelt ist, können Sie möglicherweise auf diese beruflichen Entwicklungsressourcen zugreifen.

Was Sie erhalten

Sie erhalten Zugang zu subventionierten Weiterbildungskursen und Berufsdiplomen, die Ihnen helfen sollen, Ihre Fähigkeiten zu verbessern und die Karriereleiter zu erklimmen. Diese Möglichkeiten sollen Arbeitnehmenden helfen, die notwendigen Qualifikationen zu erwerben, um im Gastgewerbe voranzukommen, was es einfacher macht, mehr Verantwortung zu übernehmen oder in andere Rollen innerhalb der Branche zu wechseln.

Was es Sie kostet

Um diese Vorteile nutzen zu können, müssen Sie Mitglied in der Gewerkschaft oder dem entsprechenden Branchenverband sein. Während die Ausbildung selbst subventioniert wird, ist Ihre Berechtigung an Ihren Status als Mitglied dieser Berufsverbände gebunden.

Der Haken, den Sie kennen sollten

Das Wichtigste ist zu überprüfen, ob Ihr spezifischer Arbeitgeber offiziell Teil des L-GAV ist. Nicht jedes Gastgewerbeunternehmen fällt möglicherweise unter diesen spezifischen Gesamtarbeitsvertrag, daher sollten Sie Ihren Anstellungsstatus unter dem L-GAV bestätigen, bevor Sie Ihre Ausbildung planen.

So bewerben Sie sich

  1. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, um zu bestätigen, dass Ihr Arbeitsplatz dem nationalen Gesamtarbeitsvertrag L-GAV unterliegt.
  2. Vergewissern Sie sich, dass Sie aktives Mitglied der relevanten Branchengewerkschaft oder des Verbandes sind.
  3. Wenden Sie sich an Ihren Gewerkschaftsvertreter, um die verfügbaren Ausbildungsoptionen und den Subventionsprozess zu besprechen.